König aller Filmpreise ist natürlich der AMPAS Award of Merit, der „Verdienstpreis der Academy of Motion Picture Arts and Sciences“ für herausragende Leistungen, kurz Oscar – weltweit. Und wenn das Prestige so hoch ist, ist schon mal die Verwunderung über manche Academy-Entscheidung groß. Zeit vielleicht, sich einen groben Überblick zu verschaffen:
Link: www.oscars.org/awards/academyawards/index.html
Teil I: Die Regeln
Regeln…Neben technisch-formalen Anforderungen wie Länge (bei Spielfilmen über 40 Minuten), Format (Film/digital, Audio), Credits, gegebenenfalls Untertiteln und Deadlines zur Einbringung der Kandidatur – ganz wichtig:
- Öffentliche Erstaufführung im Kino (TV-Filme wie „Liberace“ sind in keiner Kategorie teilnahmeberechtigt)
- Kostenpflichtige Aufführung in einem kommerziellen Kino über mindestens sieben Tage in Folge
- sowie Aufführung und Bewerbung in Los Angeles County
Ein kleiner Hinweis auf den kommerziellen Aspekt der Oscarvergaben...
Und heuer besonders interessant:
Rule Five: Balloting and Nominations, Punkt 3
„Individual reminder lists from which the nominations are voted shall refer only to the motion picture in which the achievement was made, and not to any individual responsible…“
...und Verstöße:
Dass heuer „Alone Yet Not Alone“ eine Nominierung für den „Besten Filmsong“ ergattern konnte, war nicht nur für manchen Uncut-Leser eine große Überraschung – lief der gleichnamige, christlich-fundamentalistische Schmachtfetzen quasi unter Ausschluss der Öffentlichkeit; gerade mal die Einreichungskriterien der Academy wurden erfüllt. Nachforschungen misstrauischer Konkurrenten ergaben bald, dass der Komponist Bruce Broughton seine Stellung als ehemaliger Präsident und gegenwärtiges Mitglied des „executive committee“ der Musikbranche (deren 240 Mitglieder allein über die Nominierungen zum „Best Song“ abstimmen) dazu missbraucht hat, in persönlichen E-Mails an die Kollegen auf seine Urheberschaft an „Alone Yet Not Alone“ hinzuweisen, mit der Bitte sich den Song vielleicht anzuhören. Nichts weiter.
Nun könnte man argumentieren, diese E-Mails wären im Vergleich zu den „epischen Werbekampagnen der anderen Anwärter“ geradezu lächerlich, und ein simpler Hinweis auf seine Urheberschaft rechtfertige noch keine Disqualifikation. Dennoch, die Regeln sind hier ganz strikt: Wie „episch“ die Werbekampagnen auch sein mögen, während des Nominierungsprozesses darf nur der Song mit der entsprechenden Filmsequenz eingereicht werden – jeglicher Hinweis auf den Interpreten, Autor oder Komponisten ist ausdrücklich untersagt. Siehe Rule Five, Punkt 3.
„Egal, wie gut [Broughtons] Kommunikation gemeint war, die eigene interne Position auszunutzen, um die eigene Oscar-Einreichung zu bewerben, erschafft den Anschein eines unfairen Vorteils“, begründete Academy-Präsidentin Cheryl Boone Isaacs die Disqualifikation des Songs. Das hätte man als Insider der Branche eigentlich wissen müssen…
Erinnerung an alle Uncut-Oscarquizzer:
Wer noch immer auf einen Sieg von „Alone Yet Not Alone“ gesetzt hat, sollte dies schleunigst ändern.