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Oscar-Special Teil 2: Die Nominierungen

Oscar-Special Teil 2: Die Nominierungen

Der zweite Teil des Oscar-Specials von „r2pi“ beschäfftigt sich mit dem Nominierungssystem der Academy.
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von r2pi
Nominierungen:
Kandidaten für die Nominierung werden in der jährlichen „Reminder List of Eligible Releases” gelistet. Wer nicht gelistet ist, ist in der Folge auch nicht wählbar; „write-in votes“ werden ausgeschieden. Wahlberechtigt sind im Nominierungsprozess nur die Academymitglieder der jeweiligen Branche oder eines speziellen Komitees – mit anderen Worten, die „Actors Branch“ stimmt über die Acting-Nominierungen ab, die „Directors Branch“ über die „Beste Regie“, die 240 Mitglieder der Musikbranche über den „besten Song/Score“ usw., oder etwa das „Animated Feature Film Award Screening Committee” oder das „Foreign Language Film Award Committee“. Eine Sonderregelung gilt für die Drehbuch-Kategorien – hier sind auch ehemals nominierte Autoren aus anderen Branchen, wie etwa Emma Thompson oder Regisseur David O. Russell, wahlberechtigt.
Gewählt werden aus der „Reminder List“ bis zu fünf Kandidaten, ermittelt werden die Nominierungen in den Hauptkategorien mittels „preferential system“ (mit leichten Abweichungen auch der „Beste Film“). Dies soll sicherstellen, dass „das gemeinsame Urteil aller Wähler so genau wie möglich abgebildet“ wird, so die Academy.

Das „Preferential System“ am Beispiel „Bester Film“
Nach dem Aufruhr um „The Dark Knight“, der trotz seiner Beliebtheit keine der fünf Oscarnominierungen für den „Besten Film“ erreicht hat, wurden 2009/2010 die Regeln geändert und die Anzahl der möglichen Nominierungen auf fünf bis zehn erhöht. (Ein weiterer Grund war der unverhältnismäßig hohe Anteil an Independent- und Kleinproduktionen an den „Best Picture“-Nominierungen; Blockbuster und große Studioproduktionen sollten die zusätzlichen Plätze auffüllen – eine Erwartung, die sich angesichts mangelnder Qualität nicht wirklich erfüllt hat.)

Zum Nominierungsprozess: An alle (heuer 6028) Academy-Mitglieder wird eine Liste der wählbaren Filme ausgeschickt, die Wahlzettel mit bis zu fünf Filmtiteln, gereiht nach Präferenz, zurückgeschickt oder online ausgefüllt.

Für eine „Best Picture“-Nominierung muss ein Film zumindest einmal an erster Stelle gereiht sein – alle anderen werden aus dem Nominierungsprozess ausgeschieden. Da maximal 10 Filme nominiert werden können, wird nun die Anzahl der abgegebenen Wählerstimmen durch 11 dividiert und diese Zahl aufgerundet – damit könnten rechnerisch 10 Filme die erforderliche Anzahl an Erststimmen erreichen.

Und damit hätten wir rechnerisch bereits 10 Nominierungen – wären da nicht Kandidaten, auf die weit mehr Erststimmen anfallen als notwendig. In diesem Fall tritt die sogenannte „surplus rule“ in Kraft: Bei einem Stimmenüberhang von über 10% (in anderen Kategorien – mit fünf Nominierungsplätzen – gilt ein Überhang von über 20%) werden die überzähligen Stimmen anteilsmäßig dem nächstgereihten, noch wählbaren Film zugerechnet: Dem zweitgereihten, oder, sollte der nicht mehr im Rennen sein (etwa weil dieser selbst die erforderliche Anzahl an Erststimmen erreicht und sich bereits die Nominierung gesichert hat), dem dritt- oder viertgereihten. Erst wenn zuwenig Erststimmen übrig bleiben, um die letzten freien Nominierungsplätze zu besetzen, werden Filme mit weniger als 1% der Erststimmen aussortiert („minimal rule“) und ihre Zweitstimmen dem nächsten Film, der noch im Rennen um eine Nominierung ist, zugeschlagen – und wer von diesen Kandidaten noch mindestens 5% der Gesamtwählerstimmen erreicht hat, hat die Nominierung in der Tasche. (Diese Hürde ist der Grund, warum manchmal weniger als 10 Filme nominiert werden.)

Mit diesem Stimmensplitting des „preferential system“ – der Kombination von Erst- und Zweitstimmen – sollen einerseits für Kandidaten, die an der „popular/plurality vote“ (der „beste“ oder beliebteste gewinnt) gescheitert wären, aber auf breite Zustimmung stoßen, die Chancen auf eine Nominierung gewahrt bleiben, aber auch überzählige Stimmen für die klaren Frontrunner nicht als „verschwendet“ angesehen werden.
Die Autorin
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Forum

  • ?

    Dass die US-Amerikaner ein Faible für komplizierte und undurchsichtige Regeln haben, ist mir nicht neu. Siehe Wahlmänner für die Präsidentschaftswahlen oder das Baseball-Reglement. Ich gratuliere zu Deinem Artikel, der das verworrene Konstrukt dennoch durchschaubar macht.
    26.02.2014, 19:49 Uhr
    • ach,

      das ist nicht mal die spitze des eisbergs. kein wunder dass die "ballots" nicht von der academy selber ausgewertet werden, sondern von pricewaterhouse-coopers.
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      26.02.2014, 20:07 Uhr
  • teil 3

    damit keine falschen hoffnungen entstehen: teil 3 "and the oscar goes to..." bietet keine _prognosen_. die muss ich den leuten aus der filmindustrie oder der kaffeesudleserbranche überlassen...
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    25.02.2014, 11:49 Uhr