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    Tanz in den Tod

    Nach den vielen Verfilmungen des Themas (u. a. mit der ‘göttlichen Garbo‘), die bis in die Stummfilmzeit zurückreichen, hat sich 2003 Regisseur Alain Tasma des Themas angenommen. Er beginnt mit Dokumentaraufnahmen vom Grabenkampf im 1. Weltkrieg. Wir sind im Jahre 1917. Die französische Armee müht sich eher schlecht als Recht mit den deutschen Feinden an der Front. So kommt ein Prozess gegen eine Frau mit zweifelhaftem Ruf gerade recht. Der Vorwurf lautet auf Hochverrat und Doppelspionage. Beides ist bis heute nicht eindeutig bewiesen. Mata Hari (eindrucksvoll Maruschka Detmers) wie Madame Zeller sich gern nannte, hat wohl mit Geheimdiensten in Deutschland und Frankreich verkehrt, Klatsch und Tratsch verraten, aber wohl keine militärischen Geheimnisse ausgeplaudert. Auch hat sie Geld für ihre Aktivitäten bekommen. Diese lebenslustige Frau und ihre Männer steht in diametralen Gegensatz zur sterilen Ehe des ermittelnden Capitaine Bouchardon (eiskalt, Bernard Giraudeau). Deren Schlafzimmer ist ein Eiskeller menschlicher Emotionen. Das qualvolle Verhör, bei dem er keine Miene verzieht und durch das er sie zu einem Geständnis zwingen will, nimmt breiten Raum ein. Überzeugen kann er uns nicht, drum wird ein Schauprozess veranstaltet. Dabei wird immer klarer – wie seinerzeit im Prozess gegen Alfred Dreyfus – dass das Urteil schon von Anfang an feststand. Agent H 21 (Detmers) oszilliert zwischen Zorn und Tränen, zwischen Selbstbewusstsein und Verzweiflung und behält dabei immer eine aggressive Eleganz bei. Einmal weicht Tasma vom der historischen Wahrheit ab, als Mata Hari in der Todeszelle vor den Nonnen einen Ausdruckstanz vollführt.
    Es soll die wahre Geschichte einer Spionin sein. Die langen Dialoge schaffen mit Absicht mehr Verwirrung als Klarheit Im ausführlichen Schlussteil mit der Vorbereitung auf den Tod und die Erschießung bezieht Regisseur Alain Tasma klar Stellung gegen die Todesstrafe.
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    03.05.2019
    12:09 Uhr